Wir rechnen nach den GebüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker) ab.
Bitte beachten Sie, dass die Übernahme von Kostenerstattungen von den jeweiligen Vertragsbedingungen der entsprechenden Privatkassen oder Zusatzversicherungen abhängig ist und nicht für alle in unserem Leistungsangebot aufgeführten Tätigkeiten erfolgen kann. Im Zweifelsfall sind Rücksprachen mit der jeweiligen Kasse erforderlich.
Der von uns erstellte Rechnungsbetrag nach der GebüH ist immer in voller Höhe zu entrichten, unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenkasse, oder Zusatzversicherung. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor der ersten Behandlung bei Ihrem Versicherer zu erkundigen.